Bad Kissingen – Richard-Wagner-Straße – RW2

Richard-Wagner-Straße – erschlossen

RW2 – Bad Kissingen – 1354

Interessenten können sich auf zwei nebeneinanderliegende Grundstücke bewerben, um darauf ein Haus zu bauen.

Größe

704 m²

Mindestgebot

152 Euro/m²

Google Maps

Die Angebotsabgabe

Allgemeines

Es wird unter Fristsetzung bis zum 21.08.2026 um 23.59 Uhr  zur Angebotsaufgabe aufgefordert. Nach Ablauf der Frist werden die Angebote geprüft und anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewertet. Nach Ablauf der Frist eingehende Angebote können nicht gewertet werden. Nach der Zuschlagserteilung findet mit dem Erstplatzierten die individuelle Vertragsverhandlung zu offenen Details statt. Die bereits als Angebot abgegebenen Konditionen sind nicht verhandelbar. Zum Kaufpreis kommen die üblichen Kosten wie z. B. Anschlusskosten für Ver- und Entsorgung, Bordsteinabsenkung, Vermessung etc. hinzu. Das Grundstück wird im gegenwärtigen Zustand verkauft. Bitte führen Sie vorab eine Ortseinsicht durch.

Ausschlusskriterien

Bei Vorliegen eines Ausschlusskriteriums im Angebot wird das Angebot zwingend ausgeschlossen im Vergabeprozess. 

  • Mindestgebot wird unterschritten

  • Bereits Eigentümer eines unbebauten Baugrundstücks in Bad Kissingen

  • Die Finanzierung für die Realisierung der Bebauung kann Ihrerseits nicht nachgewiesen
    werden:

    • Für den Erwerb des Grundstücks: verbindliche Finanzierungsbestätigung einer der
      Aufsicht des BaFin unterliegenden Bank oder Versicherung oder Nachweis über
      vorhandene Barmittel

    • Für die Bebauung: unverbindliche Finanzierungsbestätigung einer der Aufsicht des BaFin
      unterliegenden Bank oder Versicherung

Vergabekriterien

Höhe des Gebots– Gewichtung 30 % – max. 5 Punkte

10 % über Mindestgebot – 1 Punkt

weitere 10 % – 1 Punkt

weitere 10% – 1 Punkt

weitere 10% – 1 Punkt

weitere 10 % oder mehr – 1 Punkt

 

Familienstand (soziale Kriterien) – Gewichtung 50 % – max. 5 Punkte

Beziehung (gemeinsamer Haushalt) – 1 Punkt

pro Kind unter 18 Jahren, welches miteinzieht – 1 Punkt (max. 3 Punkte)

mindestens ein Elternteil, welches miteinzieht – 1 Punkt

mindestens ein Großelternteil, welches miteinzieht – 1 Punkt

Pflege oder Behinderung – 1 Punkt

 

Zeitdauer Ausübung eines Ehrenamts, aktive Mitgliedschaft – pro Jahr ein Punkt – Gewichtung 10 % – max. 5 Punkte

Muss in den letzten 10 Jahren ausgeübt worden sein, um gewertet zu werden.

 

In fester Beschäftigung oder selbständig – pro Jahr ein Punkt – Gewichtung 10 % – max. 5 Punkte

Muss aktuell bestehen, um gewertet zu werden.

 

Bei Punktegleichheit mehrerer Bewerber entscheidet das Los.