
Haarder Weg – erschlossen
HW1 – Bad Kissingen – 984
Interessenten können sich auf zwei nebeneinanderliegende Grundstücke bewerben, um darauf ein Haus zu bauen.
Die Angebotsabgabe
Allgemeines
Es wird unter Fristsetzung bis zum 21.08.2026 um 23.59 Uhr zur Angebotsaufgabe aufgefordert. Nach Ablauf der Frist werden die Angebote geprüft und anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewertet. Nach Ablauf der Frist eingehende Angebote können nicht gewertet werden. Nach der Zuschlagserteilung findet mit dem Erstplatzierten die individuelle Vertragsverhandlung zu offenen Details statt. Die bereits als Angebot abgegebenen Konditionen sind nicht verhandelbar. Zum Kaufpreis kommen die üblichen Kosten wie z. B. Anschlusskosten für Ver- und Entsorgung, Bordsteinabsenkung, Vermessung etc. hinzu. Das Grundstück wird im gegenwärtigen Zustand verkauft. Bitte führen Sie vorab eine Ortseinsicht durch.
Ausschlusskriterien
Bei Vorliegen eines Ausschlusskriteriums im Angebot wird das Angebot zwingend ausgeschlossen im Vergabeprozess.
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Mindestgebot wird unterschritten
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Bereits Eigentümer eines unbebauten Baugrundstücks in Bad Kissingen
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Die Finanzierung für die Realisierung der Bebauung kann Ihrerseits nicht nachgewiesen
werden:-
Für den Erwerb des Grundstücks: verbindliche Finanzierungsbestätigung einer der
Aufsicht des BaFin unterliegenden Bank oder Versicherung oder Nachweis über
vorhandene Barmittel -
Für die Bebauung: unverbindliche Finanzierungsbestätigung einer der Aufsicht des BaFin
unterliegenden Bank oder Versicherung
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Vergabekriterien
Höhe des Gebots– Gewichtung 30 % – max. 5 Punkte
10 % über Mindestgebot – 1 Punkt
weitere 10 % – 1 Punkt
weitere 10% – 1 Punkt
weitere 10% – 1 Punkt
weitere 10 % oder mehr – 1 Punkt
Familienstand (soziale Kriterien) – Gewichtung 50 % – max. 5 Punkte
Beziehung (gemeinsamer Haushalt) – 1 Punkt
pro Kind unter 18 Jahren, welches miteinzieht – 1 Punkt (max. 3 Punkte)
mindestens ein Elternteil, welches miteinzieht – 1 Punkt
mindestens ein Großelternteil, welches miteinzieht – 1 Punkt
Pflege oder Behinderung – 1 Punkt
Zeitdauer Ausübung eines Ehrenamts, aktive Mitgliedschaft – pro Jahr ein Punkt – Gewichtung 10 % – max. 5 Punkte
Muss in den letzten 10 Jahren ausgeübt worden sein, um gewertet zu werden.
In fester Beschäftigung oder selbständig – pro Jahr ein Punkt – Gewichtung 10 % – max. 5 Punkte
Muss aktuell bestehen, um gewertet zu werden.
Bei Punktegleichheit mehrerer Bewerber entscheidet das Los.