Möglicherweise eignet sich Ihr Grundstück für den Wohnungsbauturbo?
Dies wird mit den folgenden Kriterien für eine Ersteinschätzung geprüft.
Grundstücke können dank Bauturbo bebaut werden, wenn sie:
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im Außenbereich in Ortsrandlage zur organischen Weiterentwicklung der Siedlung liegen – Richtwert: maximal 25 Meter Abstand zur bestehenden Bebauung.
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innerorts in zweiter Reihe mit möglicher Erschließung vorliegen – sowohl im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) als auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB).
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Wichtig: Bebaubarkeit setzt voraus, dass keine städtebaulichen Fehlentwicklungen entstehen und öffentliche Belange wie Naturschutz unbeeinträchtigt bleiben.
Zur Abklärung der Eignung oder Aufnahme in das Baulandkataster kontaktieren Sie uns gerne.
Bauturbo-Infotelefon:
0971-807 312 1
Mo, Di, Do: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 16:00 Uhr,
Fr: 8:00 Uhr – 12:30 Uhr