Ich besitze ein Grundstück

Möglicherweise eignet sich Ihr Grundstück für den Wohnungsbauturbo?

Dies wird mit den folgenden Kriterien für eine Ersteinschätzung geprüft.

Grundstücke können dank Bauturbo bebaut werden, wenn sie:

  • im Außenbereich in Ortsrandlage zur organischen Weiterentwicklung der Siedlung liegen – Richtwert: maximal 25 Meter Abstand zur bestehenden Bebauung.

  • innerorts in zweiter Reihe mit möglicher Erschließung vorliegen – sowohl im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) als auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB).

  • Wichtig: Bebaubarkeit setzt voraus, dass keine städtebaulichen Fehlentwicklungen entstehen und öffentliche Belange wie Naturschutz unbeeinträchtigt bleiben.

Zur Abklärung der Eignung oder Aufnahme in das Baulandkataster kontaktieren Sie uns gerne.

Bauturbo-Infotelefon:
0971-807 312 1

Mo, Di, Do: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 16:00 Uhr,
Fr: 8:00 Uhr – 12:30 Uhr